Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Move up – Adrenalin in nature GmbH & Co. KG als Betreiberin des Waldseilgartens in Traben-Trarbach (Mosel Adventure Forest)
1. Jeder Teilnehmer muss diese AGBs vor Betreten des Waldseilgartens lesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln lesen und mit den minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor diese den Park betreten dürfen. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln gelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.
2. Die Benutzung des Waldseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung der Betreiberin gilt Ziffer 7.
3. Der Waldseilgarten ist für alle Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr (der Kinderparcours ab dem vollendeten 5. Lebensjahr) geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein, der dem Kind helfen muss und allein dafür verantwortlich ist, zu entscheiden, ob das Kind den Anforderungen des Parcours gerecht werden kann. Für Schulklassen und Gruppen gelten Sonderregelungen in Rücksprache mit den Trainern vor Ort. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stehen, sind nicht berechtigt, den Waldseilgarten zu begehen. In direkter Begleitung und unter Verantwortung eines Erwachsenen dürfen auch jüngere Kinder durch den Kinderparcours gehen. Unter 18-Jährige benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Gleiche Bedingungen gelten für den Canopy-Trail. Hier gilt die Altersbeschränkung von 14 Jahren sowie ein Mindestgewicht von 50 kg.
4. Es dürfen beim Begehen des Waldseilgartens keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Handys, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Benötigt wird sportliche Kleidung und festes Schuhwerk. Eine Verschmutzung von Kleidung durch Harz o. ä. ist möglich. Für Verschmutzung oder Schaden an der Kleidung übernimmt die Betreiberin keine Haftung.
5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Waldseilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Betreuers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers können die betreffenden Teilnehmer vom Waldseilgarten ausgeschlossen werden. Gleichzeitig übernimmt die Betreiberin in diesen Fällen keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Wir behalten uns vor, evtl. Schäden an den Verursacher zu berechnen.
6. Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabinern, Stahlseilrolle) muss nach Anweisung des Parkpersonals benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und muss spätestens 3 Stunden nach erfolgter Einweisung wieder zurückgegeben werden. Vor der Benutzung der Toilettenanlage sowie während des Rauchens muss der Gurt abgelegt werden. Nach dem Wiederanlegen ist eine Kontrolle durch das Parkpersonal bindend vorgeschrieben. Je nach Betrieb kann die Ausleihfrist nach Rücksprache verlängert werden. Nach 3 Stunden wird ein Aufpreis von 5,- € je angefangene Stunde nachberechnet. Die Sicherungskarabiner müssen immer im rot markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im rot markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt werden. Die Nutzung von Sonderelementen (Seilrutschen, Tarzanschwung, u.ä.) muss exakt nach den Anweisungen des Betreibers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Trainer zu rufen.
7. Die Betreiberin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leitung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.
8. Jede Station darf immer nur von einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
9. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
10. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies ausdrücklich mitzuteilen.
11. Das Fertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage verboten. Die Betreiberin behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.